Berücksichtigung von Aufwendungen für im Jahr 2016 durchgeführte Liposuktion (Fettabsaugung) ohne vorab eingeholtes amtsärztliches Gutachen bzw. MDK-Bescheinigung als außergewöhnliche Belastungen
FG Thüringen, Urteil vom 07.07.2020 - Aktenzeichen 3 K 54/20
DRsp Nr. 2020/17043
Berücksichtigung von Aufwendungen für im Jahr 2016 durchgeführte Liposuktion (Fettabsaugung) ohne vorab eingeholtes amtsärztliches Gutachen bzw. MDK-Bescheinigung als außergewöhnliche Belastungen
Streitig ist, ob bei der Klägerin die Kosten einer Liposuktion (Fettabsaugung) in Höhe von 5.193,- EUR als außergewöhnliche Belastung nach § 33EStG im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung 2016 berücksichtigt werden können.
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