1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist der Abzug von Betriebsausgaben von der Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs nach § 50a Einkommensteuergesetz (EStG).
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