Die Beteiligten streiten darüber, ob ausländische Einkünfte im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts nach § 32b des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen sind.
Die im Inland ansässige Klägerin war im Streitjahr als Ärztin an einer Gemeinschaftspraxis beteiligt und erzielte insoweit Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.H.v. 199.900 EUR (§ 18 EStG). Sie beteiligte sich im Streitjahr aufgrund eines Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.2009 an der niederländischen Gesellschaft "X. 9. Maatschap" (im Folgenden: X.), einer niederländischen Personengesellschaft, die im niederländischen Handelsregister eingetragen war.
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