FG Nürnberg - Urteil vom 14.11.2018
5 K 732/17
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 2;
Fundstellen:
EFG 2019, 95

Berücksichtigung von Einkünften und Aufwendungen aus einem Kutschbetrieb im Rahmen der Ermittlung von Einkünften aus selbständiger Arbeit; Prüfung des Vorliegens eines gewerblichen Betriebs im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG

FG Nürnberg, Urteil vom 14.11.2018 - Aktenzeichen 5 K 732/17

DRsp Nr. 2019/936

Berücksichtigung von Einkünften und Aufwendungen aus einem Kutschbetrieb im Rahmen der Ermittlung von Einkünften aus selbständiger Arbeit; Prüfung des Vorliegens eines gewerblichen Betriebs im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob Einkünfte aus einem Kutschbetrieb der Klägerin in den Jahren 2004 bis 2014 sowie Aufwendungen des Klägers im Rahmen der Ermittlung von Einkünften aus selbständiger Arbeit in den Jahren 2013 und 2014 zu berücksichtigen sind.

Die Kläger sind Ehegatten und erzielen jeweils Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Der Kläger ist Architekt und war im Streitzeitraum beim Hochbauamt 1 bzw. der Landesbaudirektion 2 beschäftigt. Nebenberuflich übt er u.a. eine Vortrags- bzw. schriftstellerische Tätigkeit im Baubereich aus; er ermittelt den Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.