FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.11.2022
11 K 12212/13
Normen:
KStG § 8b Abs. 2 S. 1-2;

Berücksichtigung von Gewinnen aus Währungssicherungsgeschäften bei der Ermittlung des Veräußerungsergebnisses als Teil des Veräußerungspreises i.R.d. Festsetzung der Körperschaftsteuer

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.11.2022 - Aktenzeichen 11 K 12212/13

DRsp Nr. 2023/5001

Berücksichtigung von Gewinnen aus Währungssicherungsgeschäften bei der Ermittlung des Veräußerungsergebnisses als Teil des Veräußerungspreises i.R.d. Festsetzung der Körperschaftsteuer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens mit dem Aktenzeichen I R 20/16.

Normenkette:

KStG § 8b Abs. 2 S. 1-2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im zweiten Rechtsgang über die Berücksichtigung von Gewinnen aus Währungssicherungsgeschäften bei der Anwendung von § 8b Abs. 2 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der für die Jahre 2004 und 2005 (Streitjahre) geltenden Fassung (KStG).

Die Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin ihrer früheren Tochtergesellschaft, der B... AG. Das Wirtschaftsjahr der B... AG wich vom Kalenderjahr ab und dauert vom 1. Oktober bis 30. September.

Nach Einbringung eines Teils ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in die A... AG hielt die B... AG Anteile an der A... AG.