Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 26.07.2019 -
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird auf 20.625,00 EUR festgesetzt.
Die Beschwerde ist begründet.
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