FG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.07.2018
1 K 2502/15
Normen:
EStG § 5 Abs. 1 S. 1; HGB § 238; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
EFG 2018, 1712

Berücksichtigung von im Laufe eines Insolvenzverfahrens erstattete Umsatzsteuern und Zinsen als nachträgliche gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuerfestsetzung eines ehemaligen Insolvenzschuldners; Vorliegen eines rückwirkenden Ereignisses i.S. von § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO bei Zahlung des Finanzamts auf eine bei der Betriebsaufgabe wegen ihrer Ungewissheit nicht bilanzierungsfähigen Erstattungsforderung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.07.2018 - Aktenzeichen 1 K 2502/15

DRsp Nr. 2018/12802

Berücksichtigung von im Laufe eines Insolvenzverfahrens erstattete Umsatzsteuern und Zinsen als nachträgliche gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuerfestsetzung eines ehemaligen Insolvenzschuldners; Vorliegen eines rückwirkenden Ereignisses i.S. von § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO bei Zahlung des Finanzamts auf eine bei der Betriebsaufgabe wegen ihrer Ungewissheit nicht bilanzierungsfähigen Erstattungsforderung

Tenor

1.

Der Bescheid über die Einkommensteuer für 2008 vom 11. Dezember 2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31. Juli 2015 wird mit der Maßgabe geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb um xxx Euro gemindert werden und der Beklagte die danach festzusetzende Einkommensteuer zu berechnen hat. Der Beklagte hat den Beteiligten das Ergebnis der Neuberechnung unverzüglich formlos mitzuteilen; nach Rechtskraft der Entscheidung ist der Bescheid über die Einkommensteuer für 2008 mit dem geänderten Inhalt neu bekannt zu geben; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Von den Kosten des Verfahrens tragen die Kläger 20 %, der Beklagte 80 %.

3. 4.