FG Düsseldorf, vom 21.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 1517/20
Berücksichtigung von in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen aus einer in EU-Ausland ausgeübten selbständigen Tätigkeit stehenden VorsorgeaufwendungenUmfang der Pflicht des Finanzgerichts zur Sachaufklärung hinsichtlich nicht im Streit stehender SachverhalteAnforderungen an die Ermittlung des maßgebenden ausländischen Rechts durch das Finanzgericht
BFH, Urteil vom 24.05.2023 - Aktenzeichen X R 28/21
DRsp Nr. 2023/11265
Berücksichtigung von in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen aus einer in EU-Ausland ausgeübten selbständigen Tätigkeit stehenden VorsorgeaufwendungenUmfang der Pflicht des Finanzgerichts zur Sachaufklärung hinsichtlich nicht im Streit stehender SachverhalteAnforderungen an die Ermittlung des maßgebenden ausländischen Rechts durch das Finanzgericht
1. Die Sonderregelung zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes gilt aufgrund der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) auch für Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen aus einer in den Niederlanden ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit stehen.2. Das zur Ermittlung von Amts wegen verpflichtete Finanzgericht (FG) muss auch Fragen nachgehen, über welche die Beteiligten nicht streiten, wenn insoweit Zweifel bestehen.
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