I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kassel vom 29. März 2020 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt im Wege des Überprüfungsverfahrens die Feststellung einer höheren Altersrente für langjährig Versicherte unter Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten.
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