Berücksichtigung von Kindergeldzahlungen im Rahmen der Günstigerprüfung
FG Hamburg, Urteil vom 30.06.2005 - Aktenzeichen VI 185/03
DRsp Nr. 2005/18205
Berücksichtigung von Kindergeldzahlungen im Rahmen der Günstigerprüfung
Erhält der geschiedene Ehegatte den vollen Kinderfreibetrag und wird das Kindergeld voll an ihn gezahlt, so müssen im Rahmen der Günstigerprüfung gem. § 31 Satz 4 EStG auch die vollen Kindergeldzahlungen berücksichtigt werden.