Die Beteiligten streiten um die Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben im Veranlagungszeitraum 2006.
Die Kläger (Kl) sind zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagte Eheleute. Der Kl ist Schweizer Staatsbürger und bei einer Versicherung angestellt. Die Klägerin (Klin) ist ebenfalls als Angestellte beschäftigt.
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