VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 16.02.2022
12 S 1054/20
Normen:
EStG § 22 Nr. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
VG Sigmaringen, vom 05.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 4375/18

Berücksichtigung von Schulgeld bei der Bemessung des Wohngelds als Einkommen des Kindes

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.2022 - Aktenzeichen 12 S 1054/20

DRsp Nr. 2022/3761

Berücksichtigung von Schulgeld bei der Bemessung des Wohngelds als Einkommen des Kindes

Schulgeld, das der nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Vater für sein Kind direkt an eine Privatschule zahlt, ist bei der Bemessung des Wohngelds als Einkommen des Kindes im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 19 WoGG i.V.m. § 22 Nr. 1 Satz 2 EStG zu berücksichtigen. Der Staat ist aufgrund des elterlichen Rechts auf freie Schulwahl (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 2 i.V.m. Art. 15 Abs. 3 LV) nicht verpflichtet, die finanziellen Belastungen der betroffenen Eltern, die mit der eigenen Entscheidung für den Besuch einer Privatschule verbunden sind, durch deren Berücksichtigung bei der Gewährung anderer Sozialleistungen - hier: Wohngeld - auszugleichen.

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 5. Februar 2020 - 7 K 4375/18 - wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 1 S. 2;

Gründe