Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie erstreben die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an die in der Türkei lebenden Eltern der Klägerin.
Die Kläger tragen vor, der Kläger sei Ende Juni 2007 in die Türkei gereist und habe seinen im Streitjahr 67 Jahre ("A", Mutter der Klägerin) und 73 Jahre ("B", Vater der Klägerin) alten Schwiegereltern insgesamt 4.000 EUR in bar als Unterhalt übergeben. Anlass hierfür seien akute wirtschaftliche Schwierigkeiten der Eltern der Klägerin gewesen, die infolge des Wegfalls anderweitiger Unterstützung eingetreten seien. Hiervon hätten sie - die Kläger - erst im Juni 2007 erfahren.
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