Streitig ist, ob Verpflegungsmehraufwendungen des Kindes seine kindergeldrechtlichen Einkünfte und Bezüge im Kalenderjahr 2001 mindern dürfen.
Der Sohn der Klägerin, ... nahm vom 08. Januar 2001 bis 07. Februar 2002 an der Maßnahme "Berufskraftfahrer Güterverkehr" teil. Das zuständige Arbeitsamt zahlte ihm dafür in 2001 Unterhaltsgeld in Höhe von 15.255,00 DM.
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