Streitig ist, ob von der X-GmbH & Co. XX im Streitjahr 2002 an britische Subunternehmer geleistete Zahlungen zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen sind oder ob unter Anwendung des § 160 der Abgabenordnung (AO) eine Kürzung wegen unterlassender Empfängerbenennung in Höhe von 70 v.H. rechtmäßig ist.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der X-GmbH &. Co XX Entwicklungs- und Bauträgergesellschaft (Im Folgenden: E). Das Insolvenzverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
E erzielte aus der Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Einkommensteuergesetz - EStG -).
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