Der Kläger begehrt die Berücksichtigung von weiteren 668 € als Sonderausgaben bei der Veranlagung zur Einkommensteuer des Jahres 2010.
Der Kläger ist geschieden und in zweiter Ehe seit dem 22.12.1995 wieder verheiratet. Der Kläger ist Rentner. Vor seinem Eintritt in den Ruhestand war der Kläger bei der A beschäftigt. Am 20.03.2009 schloss der Kläger mit seiner geschiedenen Frau einen Abtretungsvertrag dahingehend, dass ein monatlicher Betrag von 1.203 € von seiner Alterspension aus dem Pensionsvertrag mit der A vom 02/06.05.1996 nach § 1587i Bürgerliches Gesetzesbuch (BGB) an seine geschiedene Frau abgetreten wird und zwar anstatt der Erfüllung des Anspruchs aus §
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