Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 28.04.2022 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung von Urlaubsabgeltung.
Der ... Kläger bezieht Altersrente und war bei der Beklagten, die eine Spedition betreibt, vom 19. März 2019 bis 30. September 2021 als Kraftfahrer beschäftigt. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert nicht.
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