Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 29.11.2016 – 6 K 4005/14 K,F aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt die Klägerin.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), ein Unternehmen der ...–Gruppe (A) in der Rechtsform der GmbH, erwirbt und verwaltet Beteiligungen an deutschen Unternehmen für Gesellschaften der A. Alleinige Gesellschafterin der Klägerin ist die im Vereinigten Königreich ansässige B.
Seit 1980 war die Klägerin mehrheitlich an der in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen C beteiligt. Die Beteiligung, die in ihren Bilanzen im Anlagevermögen ausgewiesen ist, wuchs bis 2013 auf … % an.
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