I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Eigentümerin eines mit einem 1897 errichteten Mietshaus bebauten Grundstücks. Das Grundstück befindet sich innerhalb eines städtebaulichen Sanierungsgebietes. Das Gebäude wurde von der Klägerin im Jahr 2000 erworben und bis Ende 2004 grundlegend in Stand gesetzt und modernisiert.
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