FG Hessen, vom 06.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 739/15
Berücksichtigungsfähigkeit von negativen Einkünften aus Kapitalvermögen aufgrund einer EinzelinvestitionAusnutzung einer modellhaften Gestaltung zur Verlusterzielung
BFH, Urteil vom 16.03.2023 - Aktenzeichen VIII R 10/19
DRsp Nr. 2023/8280
Berücksichtigungsfähigkeit von negativen Einkünften aus Kapitalvermögen aufgrund einer EinzelinvestitionAusnutzung einer modellhaften Gestaltung zur Verlusterzielung
Erzielt ein Steuerpflichtiger negative Einkünfte aus Kapitalvermögen durch die Beteiligung an einer Gesellschaft im Wege einer sog. Einzelinvestition, erfordert das Ausnutzen einer modellhaften Gestaltung zur Verlusterzielung aufgrund eines vorgefertigten Konzepts, dass er sich bei der Entwicklung der Geschäftsidee, der Vertragsgestaltung und der Vertragsumsetzung wie ein passiver Kapitalanleger verhält (Bestätigung des BFH-Urteils vom 17.01.2017 - VIII R 7/13, BFHE 256, 492, BStBl II 2017, 700).
Tenor
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 06.03.2019 - 7 K 739/15, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 19.03.2015 und der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des nicht ausgleichsfähigen Verlusts nach § 15b Abs. 4 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes für 2006 vom 24.04.2009 aufgehoben.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.