BFH - Urteil vom 28.01.2003
VI R 100/01
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 Nr. 7 § 12 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 620

Berufbegleitendes Erststudium, WK-Abzug

BFH, Urteil vom 28.01.2003 - Aktenzeichen VI R 100/01

DRsp Nr. 2003/5259

Berufbegleitendes Erststudium, WK-Abzug

Aufwendungen eines Sozialversicherungsangestellten für ein berufbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium der Betriebswirtschaftslehre mit personal- und arbeitsrechtlichem Schwerpunkt sind bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als WK abzugsfähig.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 Nr. 7 § 12 Nr. 1 ;

Gründe:

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) schloss im Jahr 1979 seine Ausbildung als Sozialversicherungsangestellter ab. Seit dieser Zeit ist er bei der X-Versicherung beschäftigt, ab 1988 in der Personalabteilung. Nachdem er u.a. einen 15-monatigen Lehrgang zum Personalfachkaufmann absolviert hatte, wurden ihm neue höherwertige Aufgaben übertragen.

Im Streitjahr 1995 nahm der Kläger im Alter von 36 Jahren an der Hochschule für Wirtschaft und Politik ein betriebswirtschaftliches Studium mit personal- und arbeitsrechtlichem Schwerpunkt auf, um den Abschluss "Diplom-Betriebswirt (FH)" zu erlangen. Hierfür gewährte seine Arbeitgeberin eine Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit auf 50 v.H.