Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) schloss im Jahr 1979 seine Ausbildung als Sozialversicherungsangestellter ab. Seit dieser Zeit ist er bei der X-Versicherung beschäftigt, ab 1988 in der Personalabteilung. Nachdem er u.a. einen 15-monatigen Lehrgang zum Personalfachkaufmann absolviert hatte, wurden ihm neue höherwertige Aufgaben übertragen.
Im Streitjahr 1995 nahm der Kläger im Alter von 36 Jahren an der Hochschule für Wirtschaft und Politik ein betriebswirtschaftliches Studium mit personal- und arbeitsrechtlichem Schwerpunkt auf, um den Abschluss "Diplom-Betriebswirt (FH)" zu erlangen. Hierfür gewährte seine Arbeitgeberin eine Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit auf 50 v.H.
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