Beruflich genutzter Archiv- oder Lagerraum eines Arbeitnehmers
FG Berlin, vom 23.04.2001 - Aktenzeichen 8 K 8466/99
DRsp Nr. 2001/13242
Beruflich genutzter Archiv- oder Lagerraum eines Arbeitnehmers
Die Aufwendungen für einen beruflich als Archiv oder Lager genutzten (Keller-)Raum können - ggf. neben den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - in vollem Umfang als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden.
Für die Praxis:
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