FG Berlin vom 23.04.2001
8 K 8466/99
Fundstellen:
EFG 2001, 887

Beruflich genutzter Archiv- oder Lagerraum eines Arbeitnehmers

FG Berlin, vom 23.04.2001 - Aktenzeichen 8 K 8466/99

DRsp Nr. 2001/13242

Beruflich genutzter Archiv- oder Lagerraum eines Arbeitnehmers

Die Aufwendungen für einen beruflich als Archiv oder Lager genutzten (Keller-)Raum können - ggf. neben den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - in vollem Umfang als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden.

Für die Praxis: