Berufliche Veranlassung eines Französisch-Sprachkurses
FG Hamburg, Urteil vom 02.03.2005 - Aktenzeichen VI 254/03
DRsp Nr. 2005/8363
Berufliche Veranlassung eines Französisch-Sprachkurses
Der Nachweis der beruflichen Veranlassung eines Französisch-Sprachkurses kann nicht durch die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung geführt werden, wonach die englische Sprache benötigt wird.