FG Hamburg - Urteil vom 02.03.2005
VI 254/03
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ;

Berufliche Veranlassung eines Französisch-Sprachkurses

FG Hamburg, Urteil vom 02.03.2005 - Aktenzeichen VI 254/03

DRsp Nr. 2005/8363

Berufliche Veranlassung eines Französisch-Sprachkurses

Der Nachweis der beruflichen Veranlassung eines Französisch-Sprachkurses kann nicht durch die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung geführt werden, wonach die englische Sprache benötigt wird.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die berufliche Veranlassung eines Sprachkurses.