Die 1976 geborene Tochter (T) des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) legte im Juni 1993 die Abschlußprüfung für die Realschule ab; danach besuchte sie bis Mai 1996 die Berufsfachschule für Wirtschaftsassistenten. Ab Juni 1996 war sie aufgrund eines Volontariatsvertrages, der mit Ablauf des 31. Mai 1998 ohne besondere Kündigung enden sollte, in einem Reisebüro als Volontärin tätig. Die Vergütung belief sich zunächst monatlich auf 875 DM, ab 1. Juni 1997 auf 1 070 DM. Die wöchentliche Arbeitszeit betrug 40 Stunden. Als Urlaubsdauer waren 30 Arbeitstage pro Jahr vereinbart.
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