Der im Jahre 1969 geborene Sohn (S) des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) studiert seit Oktober 1992 Rechtswissenschaft. In der Zeit vom 1. April bis zum 30. September 1996 absolvierte S, der für dieses Semester vom Studium beurlaubt war, ein weder gesetzlich noch durch die Studienordnung vorgeschriebenes sechsmonatiges Praktikum bei einer Anwaltssozietät. Nach einer Bescheinigung der Universität war das Praktikum für das Studium außerordentlich nützlich und uneingeschränkt zu empfehlen. Während des Praktikums nahm S an Besprechungen mit Mandanten und an Gerichtsterminen teil. Er entwarf unter Anleitung Vertragstexte und andere Schriftstücke (Klageentwürfe, Klageerwiderungen). Ein Entgelt erhielt er nicht. Ab Oktober 1996 nahm S sein reguläres Studium wieder auf.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|