LG Leipzig, vom 16.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 12 StV 08/02
Berufsbezeichnung bei anwaltlicher Tätigkeit eines Steuerberaters und Rechtsanwalts
OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2003 - Aktenzeichen StO 1/03
DRsp Nr. 2003/15448
Berufsbezeichnung bei anwaltlicher Tätigkeit eines Steuerberaters und Rechtsanwalts
»Zur Frage der Verpflichtung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters, bei Ausübung einer anwaltlichen Tätigkeit die Berufsbezeichnung "Steuerberater" zu führen.«