FG Niedersachsen - Urteil vom 20.10.2005
6 K 67/05
Normen:
StBerG § 55 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 892
EFG 2006, 598

Berufsrecht; Steuerberater-Geschäftsführer; verantwortliche Führung; Steuerberatungsgesellschaft - Verantwortliche Führung einer Steuerberatungsgesellschaft durch einen Steuerberater

FG Niedersachsen, Urteil vom 20.10.2005 - Aktenzeichen 6 K 67/05

DRsp Nr. 2006/1245

Berufsrecht; Steuerberater-Geschäftsführer; verantwortliche Führung; Steuerberatungsgesellschaft - Verantwortliche Führung einer Steuerberatungsgesellschaft durch einen Steuerberater

1. Die verantwortliche Führung einer Steuerberatungsgesellschaft erfordert die maßgebliche Gestaltung sämtlicher von der Gesellschaft zu erbringender Beratungsleistungen. Die nur gelegentliche Anwesenheit des Steuerberater-Geschäftsführers in den Geschäftsräumen reicht nicht aus. 2. Der Steuerberater-Geschäftsführer muss jederzeit innerhalb einer angemessenen und vernünftigen Zeitspanne für den Mandanten und für die Erledigung von Bürogeschäften erreichbar sein und für das kurzfristig notwendig werdende persönliche Gespräch mit Mandanten in angemessener Zeit zur Beratungsstelle der Gesellschaft gelangen können. Eine Fahrzeit von einer Stunde bzw. einer räumlichen Entfernung von ca. 50 km ist unproblematisch. 3. Die verantwortliche Führung erfordert es, dass der Steuerberater selbst Beratungsgespräche mit den Mandanten führt und im Rahmen von Betriebsprüfungen und Jahresabschlussgesprächen mitwirkt.