Der Kläger ist ein Lohnsteuerhilfeverein, der unter anderem in Chemnitz und Umgebung Beratungsstellen unterhält.
Der Beklagte ist in C und in D als Steuerberater tätig.
Er veröffentlichte in den Ausgaben des "A Anzeigers" von März 1996 und Mai 1996 jeweils inhaltsgleiche und gleichgestaltete Anzeigen, in denen er auf seinen Beruf, seine Anschriften und Fernmeldeanschlüsse sowie verschiedene Tätigkeitsgebiete hinwies. Die Zeitungsinserate, für deren Veröffentlichung der Beklagte jeweils 100,00 DM bezahlte, hatten die Maße 13,4 cm x 18 cm und waren wie nachfolgend wiedergegeben gestaltet.
Es folgt die Abbildung
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