FG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.05.2019
4 K 3176/16
Normen:
EStG § 7h;

Berufung auf das Steuergeheimnis beim Berechnungsmodus für eine Kaufpreisaufteilung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.05.2019 - Aktenzeichen 4 K 3176/16

DRsp Nr. 2022/4108

Berufung auf das Steuergeheimnis beim Berechnungsmodus für eine Kaufpreisaufteilung

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 7h;

Tatbestand

Die Klägerin (Klin) - eine Bauträgerin - wendet sich unter Berufung auf das Steuergeheimnis gegen den Berechnungsmodus, mit dem die Betriebsprüfungsstelle des Beklagten (Bekl) in ihren Prüfungsberichten von den Kaufpreisaufteilungen auf Grund und Boden, Gebäudeanteil und Sanierungsaufwendungen im Sinne der (i.S.d.) §§ 7h, i des Einkommensteuergesetzes (EStG), die die Klin in den notariellen Kaufverträgen mit den Erwerbern von Wohneigentum vorgenommen haben, abzuweichen beabsichtigt.

Die Klin ist eine GmbH mit Sitz in A. Ihr Geschäftszweck besteht u.a. im Ankauf von mit Mehrfamilienhäusern bebauten Grundstücken, der Aufteilung in Wohnungseigentum, der Sanierung und dem Weiterverkauf der Wohnungen. Im Rahmen dieser Tätigkeit kaufte sie u.a. die folgenden, jeweils mit Mehrfamilienhäusern bebauten Grundstücke, teilte die Objekte in Wohnungseigentum auf, sanierte sie und verkaufte die einzelnen Wohneinheiten weiter:

Objekte in B:

- a-Str.. 21,

- b-Str. 27,

Objekte in C:

- c-Str. 23,

- c-Str. 25 bis 27,

- c-Str. 29,

- d-Str. 9

- e-Str. 13.

Im Einzelnen:

a-Str. 21/B:

Erwerber J:

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