FG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.08.2007
8 K 18/06
Normen:
AO (1977) § 125 § 227 ; FGO § 44 § 45 § 47 § 101 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 149

Berufung auf die fehlende Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland; Erlass von Steuerschulden

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.08.2007 - Aktenzeichen 8 K 18/06

DRsp Nr. 2007/18669

Berufung auf die fehlende Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland; Erlass von Steuerschulden

1. Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt alle klassischen Merkmale eines Staates, so dass deren Steuerfestsetzungen nicht wegen völkerrechtlicher oder staatsrechtlicher Belange nichtig sind. 2. Die Korrektur formell bestandskräftiger, nicht nichtiger Grundlagen- und Folgebescheide kann über einen Erlass aus sachlicher Billigkeit nicht erreicht werden, wenn die Steuerfestsetzung nicht offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen möglich und zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zur Wehr zu setzen.

Normenkette:

AO (1977) § 125 § 227 ; FGO § 44 § 45 § 47 § 101 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten sind die Aufhebung der Einkommensteuerbescheide der Kalenderjahre 1994 und 1996 sowie der Erlass von Einkommensteuer nebst Folgesteuern und Nebenleistungen für die Kalenderjahre 1994 und 1996 streitig.