Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 29. Mai 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen, auch die Kosten im Berufungsrechtszug.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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