I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist kaufmännischer Angestellter. Er ist seit 1979 verwitwet und hat drei, in den Jahren 1965, 1968 und 1976 geborene Kinder, die im Streitjahr (1982) von einer Hausgehilfin betreut wurden. Dafür entstanden dem Kläger Aufwendungen in Höhe von insgesamt 29 252 DM.
Bei der Einkommensteuerveranlagung 1982 begehrte der Kläger den Abzug dieser Aufwendungen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
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