Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 5. Juni 2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Versicherungspflicht des Beigeladenen zu 1) im Rahmen seiner Tätigkeit als Notarzt im Rettungsdienst in der Rettungswache im Zeitraum vom 6. Dezember 2013 bis zum 9. Dezember 2015.
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