Beschaffung von Trinkwasser durch einen Wasserbeschaffungsverband gegen Entgelt als umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch
FG Nürnberg, Urteil vom 17.04.2007 - Aktenzeichen II 174/04
DRsp Nr. 2007/13377
Beschaffung von Trinkwasser durch einen Wasserbeschaffungsverband gegen Entgelt als umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch
1. Die Beschaffung von Trinkwasser durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts zur Weitergabe an Mitgliedsverbände ohne Leitungskontakt zum Endverbraucher gegen Entgelt ist ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch.2. Zur Unternehmereigenschaft eines Wasserbeschaffungsverbandes.