Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens vor dem Sozialgericht, die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht und vor dem Landessozialgericht auf jeweils 5.000,00 EUR festgesetzt.
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