I. Nachdem die zuständige Gemeindebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß § 7h Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgelehnt und der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) einem Antrag der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) auf Durchführung eines Remonstrationsverfahrens nicht nachgekommen war, beantragte die Antragstellerin beim Finanzgericht (FG) "in dem finanzverwaltungsrechtlichen selbstständigen Feststellungsantragsverfahren gemäß § 86 Abs. 3 Satz 1 FGO ", dass das FG feststellt, ob die Verweigerung der Erteilung der Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG rechtmäßig war.
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