Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 19.12.2017 (
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 4.11.2019.
IIIDer Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 100.000 € festgesetzt.
I
Die Klägerin wendet sich als Aktionärin der Beklagten gegen die in der Hauptversammlung der Beklagten am 29.6.2016 gefassten Beschlüsse über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
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