Es wird festgestellt, dass die Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts A vom 1. März 2018 und 2. November 2019 über die Ausschließung der Klägerin aus wichtigem Grund nichtig sind.
2.Es wird festgestellt, dass die Klägerin das Unternehmen ("Praxis" - Rechtsanwaltskanzlei) der Gesellschaft bürgerlichen Rechts A ab dem 1. Januar 2020 einschließlich allein fortführt.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.Die Beklagten tragen die Kosten der Berufungsverfahren.
5.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
6.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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