I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist britischer Staatsangehöriger. Er wohnte im Streitjahr 1990 in Großbritannien, war aber in nichtselbständiger Funktion --als Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft-- im Inland tätig. Sein Bruttoarbeitslohn belief sich auf 420 000,03 DM. Auf Antrag war ihm eine Bescheinigung für den Steuerabzug als beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 39d des Einkommensteuergesetzes 1990 (EStG 1990) ausgestellt worden.
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