A. Die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine AG mit Sitz in Liechtenstein, erwarb durch Verträge mit in- und ausländischen Sportveranstaltern die exklusiven Nutzungsrechte und Werberechte an bestimmten Werbemöglichkeiten anlässlich von Sportveranstaltungen, verbunden mit der Berechtigung, diese an Dritte zu vergeben. In Ausübung dieser Berechtigung übertrug sie in den Streitjahren 1993 bis 1995 der Beigeladenen, einer im Inland ansässigen GmbH & Co. KG, die Nutzung bestimmter Werbemöglichkeiten (durch Bandenwerbung) bei Veranstaltung im In- und Ausland.
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