Streitig ist, ob für die Streitjahre ein verbleibender Verlustabzug zur Einkommensteuer (ESt)1995 und 1996 festzustellen ist.
Der 1966 geborene Kläger ist amerikanischer Staatsbürger und wuchs in den Vereinigten Staaten von Amerika auf. Sein Vater ist Amerikaner und lebt in Las Vegas, seine Mutter ist deutscher Herkunft, die Ehe ist seit 1985 geschieden. Im Verlaufe des Jahres 1993 kehrte die Mutter des Klägers nach Deutschland zurück.
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