Die Vollziehung der Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag für 2013 und 2015, jeweils vom 22. Dezember 2020, wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Einspruchsentscheidung ausgesetzt bzw. aufgehoben.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Entscheidung ergeht unanfechtbar.
I.
Die Antragstellerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der A und B zu je 50 % beteiligt sind. A und B waren in den Streitjahren Eigentümer zu je 1/2 eines bebauten Grundstücks in X. Das Anwesen ist mit der Gesamtfläche von 4.503 qm an die C-GmbH zum Betrieb eines Alten- und Pflegeheims verpachtet. A und B waren bereits in den Streitjahren zu jeweils 50 % am Stammkapital der C-GmbH beteiligt und zugleich zu deren Geschäftsführern bestellt. Es liegt unstreitig eine Betriebsaufspaltung vor.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|