I.
Der Antragsgegner (im Folgenden das Finanzamt: FA) hat den Antragssteller gemäß § 1922 BGB i. V. m. § 45 Abs.1 Satz 1 AO als Gesamtrechtsnachfolger für die Haftungsschulden seines Vaters (A) mit bestandskräftigem Haftungsbescheid vom 14. Dezember 1987 in Höhe von 266.818 DM in Anspruch genommen und in das Eigenvermögen des Antragstellers - die Grundstücke mit den Flurnummern ..., ..., ... (Grundbuch von W Blatt Nr.) und ... (Grundbuch von E Blatt Nr.) - durch die Eintragung einer Zwangshypothek vollstreckt. Auf Antrag des FA wurde mit Beschluss des Amtsgerichts vom 17. August 2005 die Zwangsversteigerung der Grundstücke angeordnet.
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