Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Aufwendungen der Kläger für eine in A. rentenversicherte Haushaltshilfe als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
Die Kläger sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Ehegatten. Der Kläger erzielte in den Streitjahren als Bediensteter des Auswärtigen Amtes an der Deutschen Botschaft in B. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Klägerin erzielte in den Streitjahren keine Einkünfte. Die Kläger haben vier 1969, 1990, 1991 und 1994 geborene Kinder. Sie wohnten in den Streit Jahren in einer Wohnung in A..
In ihrem Haushalt beschäftigten die Kläger eine ... Haushaltshilfe. Die Lohnaufwendungen für die Haushaltshilfe betrugen 1994 ... DM und 1995 ... DM. In diesen Beträgen sind Beiträge zur ... Rentenversicherung für die Haushaltshilfe enthalten.
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