BFH - Beschluss vom 25.10.2006
VI B 128/05
Normen:
FGO § 96 Abs. 2 § 115 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 259
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 07.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2660/03

Beschwer

BFH, Beschluss vom 25.10.2006 - Aktenzeichen VI B 128/05

DRsp Nr. 2006/30248

Beschwer

1. Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels kommt es auf die Beschwer durch die finanzgerichtliche Entscheidung an, nicht dagegen auf diejenige durch den zu Grunde liegenden VA.2. Die erforderliche Beschwer gegen ein FG-Urteil ist gegeben, wenn Aufwendungen, die im Steuerbescheid als steuermindernd anerkannt waren, im Einspruchs- und Klageverfahren irrtümlich als streitig angesehen und nicht abgezogen wurden.

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 2 § 115 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg.