I.
Streitig ist, ob es sich vorliegend um gewerbliche Einkünfte oder um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handelt.
Die Kläger, zwei Geschwister, haben mit notariellem Vertrag vom 5. Juni 1996 / 4. Juli 1996 von der Firma XY GmbH ... eine 2-Zimmer-Wohnung im Feriendorf "...", .../Rügen, samt Inventar, erworben. Aufgrund einer Verpflichtung gegenüber der Treuhand, die die Kläger vom Verkäufer übernommen haben, ist der Vertragsgegenstand der touristischen Nutzung zuzuweisen.
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