I. Der Kläger war für die beklagte Steuerberatungsgesellschaft bis zum 23. September 1997 als Geschäftsführer tätig. Die von ihm früher als Steuerberater betreuten Mandate hat er seit seiner Tätigkeit für die Beklagte von dieser betreuen lassen. Dafür sollte er zusätzlich zu seinem Gehalt mit 10 % am Umsatz der Honorare beteiligt werden, die die Beklagte aus diesen eingebrachten Mandaten erwirtschaftete. Im Jahr 1996 ist entsprechend verfahren worden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|