FG München - Urteil vom 28.09.2004
2 K 2951/03
Normen:
FGO § 40 Abs. 2 ; EStG (2002) § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ; AO 1977 § 118 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 294

Beschwer durch einen Erläuterungstext im Einkommensteuerbescheid; Beschwer durch einen Erläuterungstext in der Einkommensteuererklärung FGO § 40 Abs. 2, EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4; Einkommensteuer 2002

FG München, Urteil vom 28.09.2004 - Aktenzeichen 2 K 2951/03

DRsp Nr. 2005/695

Beschwer durch einen Erläuterungstext im Einkommensteuerbescheid; Beschwer durch einen Erläuterungstext in der Einkommensteuererklärung FGO § 40 Abs. 2, EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4; Einkommensteuer 2002

Eine Klage allein mit dem Ziel, dass ein im Einkommensteuerbescheid enthaltener Erläuterungstext gestrichen werden soll, in dem das Finanzamt ankündigt, es werde die zukünftige Anerkennung von Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten von der Vorlage von Nachweisen hinsichtlich der tatsächlichen Fahrleistung des Kraftfahrzeuges abhängig machen, ist unzulässig. Der Steuerpflichtige ist allein durch diesen Hinweis, der keinerlei Regelung im Sinne eines Verwaltungsaktes trifft, nicht beschwert.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2 ; EStG (2002) § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ; AO 1977 § 118 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten um das Entfernen eines Erläuterungstextes zur Einkommensteuerveranlagung 2002.

Die Festsetzung der Einkommensteuer 2002 vom 23. April 2004 erfolgte gemäß den Erklärungen des Klägers. Gegen die Höhe der Festsetzung hat der Kläger keine Einwendungen. Er wendet sich allein gegen die Erläuterung zur Festsetzung, in der das Finanzamt schreibt: