FG Köln - Urteil vom 20.05.2020
2 K 1079/19
Normen:
FGO § 40 Abs. 2;

Beschwer wegen einer geschlechterbezogenen Diskriminierung durch die Adressatenfolge hinsichtlich Änderung des Einkommensteuerbescheides (hier: Nennung des Ehemanns zuerst); Orientieren der Reihenfolge der Nennung der Eheleute in dem Steuerbescheid nach dem Alphabet

FG Köln, Urteil vom 20.05.2020 - Aktenzeichen 2 K 1079/19

DRsp Nr. 2020/17705

Beschwer wegen einer geschlechterbezogenen Diskriminierung durch die Adressatenfolge hinsichtlich Änderung des Einkommensteuerbescheides (hier: Nennung des Ehemanns zuerst); Orientieren der Reihenfolge der Nennung der Eheleute in dem Steuerbescheid nach dem Alphabet

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten, ob die Klägerin durch die Adressatenfolge im Einkommensteuerbescheid 2013 in verfassungswidriger Weise wegen einer geschlechterbezogenen Diskriminierung beschwert ist.