I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) sind miteinander verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie sind Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses, für das sie bei der Stadt eine Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beantragten. Die Stadt lehnte diesen Antrag bestandskräftig ab. Daraufhin beantragten die Antragsteller beim Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--), er möge die Stadt auffordern, die begehrte Bescheinigung auszustellen.
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